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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 07.12.2012)

 

1. Abschluss des Vertrages:

Mit der Anmeldung für ein Angebot der fussballschule - erleben  (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung zustande.

 

2. Leistungen:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballschule-erleben.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. 
Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine eventuell vom Teilnehmer gewünschte Beflockung der Ausrüstung garantieren. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von 2 bis 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erhält der Teilnehmer die Ausrüstung ohne Beflockung für die Dauer des Camps. Die Beflockung wird nach dem Camp nachgeholt und dem Teilnehmer dann per Post zugesand.

 

4. Bezahlung:


Mit Vertragsabschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist binnen 10-14 Tagen der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

 

5. Rücktritt
:

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. 
Bei einem Rücktritt der Teilnahme von einem 3- oder 5-tägigen Fußballcamp wird dem Teilnehmer die bestellte Ausrüstung zugesandt und zudem 30% der bezahlten Teilnahmegebühr erstattet.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
:

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist: 
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.b) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp: 
Wird ein Fußballcamp vom gastgebenden Verein mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 20km liegen darf. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr zurück.
 c) Andere Fristen: 
Dem Anbieter bleibt es unbenommen in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen. 
d) Der Anbieter behält sich das Recht vor bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

 

7. Haftung des Anbieters

7.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 
1. die gewissenhafte Vorbereitung 
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 
3. die Richtigkeit der Beschreibung 
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

.

 

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf den Teilnahmegebühr beschränkt, 
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
2. soweit der Veranstalter für einen Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

8.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.4 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

 

9. Versicherungen
:

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

 

10. Medizinische Versorgung
:

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

11. Foto- und Filmrechte:

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, fussballschule - erleben, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet –, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

 

13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.


Anbieter:

fussballschule - erleben

Herbert Maier

Großer Pfad 8

76189 Karlsruhe